1. Anmeldung und Anmeldefrist
Alle Personen ab 16 Jahren können am fide-Test Teilnehmen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Ebenfalls Personen mit einer Behinderung können am fide-Test teilnehmen. Für sie gelten besondere Regelungen.
Man kann sich für den ganzen fide-Test oder nur für die mündliche Prüfung oder nur für die schriftliche Prüfung anmelden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich bis spätestens 15 Tage vor dem Durchführungstermin. Einschreibungen sind 14 Tage und weniger vor dem Test nicht mehr möglich.
Mit der Unterschrift werden die Teilnahmebedingungen der Volkshochschule des Kantons Freiburg akzeptiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Zirka 5 Kalendertage vor dem fide-Test wird den Teilnehmenden eine detaillierte Einladung sowie eine Rechnung zugestellt.
2. Persönliche Daten
Mit der Anmeldung erlaubt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass die Nachweisinstitution fide die persönlichen Daten an die Geschäftsstelle fide (Haslerstrasse 21, 3008 Bern) weitergibt, die für die Durchführung des fide-Test und für das Ausstellen des Sprachenpasses notwendig sind.
3. Rücktrittsgebühr
Bis 15 Kalendertage vor dem ersten Testtermin: Keine Rücktrittsgebühr fällig.
Weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten Testtermin:
- Mit Neuanmeldung für den nächsten Durchlauf 50.00 Frs.
- Ohne Neuanmeldung 80.00 Frs.
- Mit Arztzeugnis (100% arbeitsunfähig) 20.00 Frs. (Umtriebeskosten)
Bei Nichterscheinen zum Test gibt es keine Rückerstattung der Testgebühr.
Die Testgebühr muss mindestens 3 Kalendertage vor dem Test einbezahlt werden, ansonsten ist die Anmeldung ungültig.
4. Plätze
Bei einer Einschreibung von mindestens 3 Personen für Deutsch oder Französisch findet der fide-Test an der Volkshochschule des Kantons Freiburg statt. Falls nicht genügend Einschreibungen vorhanden sind, wird der Termin abgesagt und die dazu eingeschriebenen Teilnehmer können den fide-Test am Folgetermin (2 Wochen später) ablegen.
5. Teilnahme
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen am Datum der Durchführung zur angegebenen Zeit bei der Nachweisinstitution fide eintreffen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen Ausweis mit Foto mitbringen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Mobiltelefone oder Smartwatch nicht in die Prüfung nehmen. Diese müssen entweder zu Hause gelassen werden oder vor der Prüfung dem Gesprächspartner abgegeben werden.
Personen, die
- Unerlaubte Hilfsmittel benutzen (z. B. Wörterbuch, etc.)
- Andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer stören
- Zu spät kommen
- Keinen Ausweis mit Foto dabei haben
werden vom Sprachnachweis fide ausgeschlossen.
Personen, die vom fide-Test ausgeschlossen werden, erhalten die Teilnahmegebühr nicht zurück.
6. Kosten
Der fide-Test besteht aus zwei Teilen:
- Sprechen und Verstehen: ca. 45 Minuten
- Lesen und Schreiben: ca. 60 Minuten
Gesamter fide-Test: 250.00 Frs.
Sprechen und Verstehen fide: 170.00 Frs.
Schreiben und Lesen fide: 120.00 Frs.
7. Ergebnisse
Die Geschäftsstelle fide (Haslerstrasse 21, 3008 Bern) teilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Ergebnisse spätestens 4 Wochen nach der Prüfung mit.
Wenn Teilnehmer-innen in mindestens einem Teil mindestens das Niveau A1 erreicht haben, erhalten sie einen Sprachenpass. Darauf werden die gezeigten Sprachkompetenzen mündlich und schriftlich mit A1, A2 oder B1 ausgewiesen.
8. Einsichtnahme und Rekurse
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis 30 Tage nach Erhalt der Resultate beantragen, die Prüfungsunterlagen einzusehen. Man muss den Antrag zur Einsichtnahme schriftlich an die Geschäftsstelle fide (Haslerstrasse 21, 3008 Bern) richten.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sowie allfällige Rechtsvertreter können danach die Prüfungsunterlagen in Anwesenheit einer Aufsichtsperson einsehen. Die Geschäftsstelle fide bestimmt Ort und Datum für die Einsichtnahme. Das Kopieren (über Fotokopie, Fotografie oder Abschreiben) der Prüfungsaufgaben ist nicht erlaubt.
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer können bis zu 40 Tage nach Erhalt der Resultate einen Rekurs bei der Geschäftsstelle fide einreichen. Der Rekurs muss eine Begründung und einen Antrag enthalten. Er ist kostenlos.
Man kann einen Rekurs einreichen, wenn die Prüfung nicht korrekt und nach den Richtlinien durchgeführt wurde. In einem Rekurs kann man nicht die Beurteilung der Expertinnen und Experten in Frage stellen.
Die Geschäftsstelle fide entscheidet in erster Instanz über Rekurse. Wenn der Rekurs angenommen wird, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Prüfung gratis wiederholen.
Gegen Entscheide der Geschäftsstelle fide kann in zweiter Instanz bis 30 Tage nach dem Entscheid der Geschäftsstelle fide bei der Qualitätskommission fide einen Rekurs einreichen. Der Rekurs muss eine Begründung und einen Antrag enthalten. Er ist kostenlos. Die Qualitätskommission fide entscheidet anschliessend.
9. Wiederholung fide-Test
Man kann den fide-Test als Ganzes, oder den mündlichen Teil oder den schriftlichen Teil einzeln, beliebig oft wiederholen. Die Teilnahmegebühr muss man jedes Mal neu bezahlen.
Nach einer Wiederholung wird der Sprachenpass mit den erreichen Sprachniveaus neu ausgestellt.
10. Barrierefreie Durchführung bei Behinderungen
Die nachfolgenden Richtlinien regeln die Durchführung des fide-Test für Personen mit Beeinträchtigungen wie:
- Blindheit und Sehbehinderung
- Gehörlosigkeit und Hörbeeinträchtigung
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Sprachbehinderung
- Motorischer Beeinträchtigung und temporäre Einschränkung
- Sonstige Beeinträchtigungen, die eine Durchführung des Sprachnachweises fide erschweren
Teilnehmende mit Behinderung benötigen ein ärztliches Attest zur Anmeldung am fide-Test. Das Attest darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss die Beeinträchtigung einer in der folgenden Sprachen beschreiben: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.
Teilnehmende und / oder die Nachweisinstitution können selber passende Durchführungsbedingungen und Hilfsmittel vorschlagen und sie dann der Geschäftsstelle fide mitteilen.
Die Geschäftsstelle fide entscheidet schriftlich, welche Durchführungsbedingungen und Hilfsmittel genehmigt werden.