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Reglement für die Teilnahme am fide-Test 

15. März 2021 


1 Der fide-Test 

1.1  Mit dem fide-Test kann man die mündlichen und schriftlichen Sprach- kompetenzen auf den Niveaus A1 – B1 in den schweizerischen Landes- sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch nachweisen. 

1.2  Nach dem Absolvieren des fide-Tests erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Sprachenpass. Der Sprachenpass weist die mündlich und schriftlich erreichten Niveaus aus.

1.3  Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Teilnahme am fide- Test.

1.4  Zusätzlich gelten die Geschäftsbedingungen der Prüfungsinstitution.

2 Anmeldung 

2.1  Alle Personen ab 16 Jahren können am fide-Test teilnehmen, unabhän- gig vom Aufenthaltsstatus.

2.2  Auch Personen mit einer Behinderung können am fide-Test teilnehmen. Für sie gelten besondere Regelungen.

2.3  Für die Teilnahme muss man sich bei einer akkreditierten Prüfungsinsti- tution anmelden.

2.4  Man kann sich für den ganzen fide-Test oder nur für die mündliche Prü- fung oder nur für die schriftliche Prüfung anmelden.

2.5  Mit der Anmeldung erlaubt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass die Prüfungsinstitution die persönlichen Daten weitergibt, die für die Durchführung des fide-Tests und für das Ausstellen des Sprachenpasses notwendig sind.

2.6  Die Prüfungsinstitution fide kann eine Gebühr verlangen, wenn man die Anmeldung wieder zurückzieht oder am Durchführungstermin nicht er- scheint.

3 Teilnahme 

3.1 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen am Datum der Durchfüh- rung zur angegebenen Zeit bei der Prüfungsinstitution eintreffen und müssen einen Ausweis mit Foto mitbringen. 

3.2  Personen, die 

- unerlaubte Hilfsmittel benutzen (z.B. Wörterbuch, Mobiltelefon), oder

- andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer stören, oder

- zu spät kommen, oder

- keinen Ausweis mit Foto dabei haben, werden vom fide-Test ausgeschlossen.

3.3  Personen, die vom fide-Test ausgeschlossen werden, erhalten die Teil- nahmegebühr nicht zurück.

4 Ergebnisse 

4.1  Bei der mündlichen Prüfung beurteilen lizenzierte Prüfende die Leistun- gen der Teilnehmenden.

4.2  Die schriftliche Prüfung wird zentral durch Expertinnen und Experten der Geschäftsstelle fide ausgewertet.

4.3  Die Geschäftsstelle fide teilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Ergebnisse spätestens 4 Wochen nach der Prüfung mit.

4.4  Wenn sie in mindestens einem Teil mindestens das Niveau A1 erreicht haben, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Sprachen- pass. Darauf werden die gezeigten Sprachkompetenzen mündlich und schriftlich mit A1, A2 oder B1 ausgewiesen.

5 Einsichtnahme und Rekurse 

5.1  Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bis 30 Tage nach Erhalt der Re- sultate beantragen, die Prüfungsunterlagen einzusehen. Man muss den Antrag zur Einsichtnahme schriftlich an die Geschäftsstelle fide richten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sowie allfällige Rechtsvertreter können danach die Prüfungsunterlagen in Anwesenheit einer Aufsichts- person einsehen. Die Geschäftsstelle fide bestimmt Ort und Datum für diese Einsichtnahme. Das Kopieren (über Fotokopie, Fotografie oder Ab- schreiben) der Prüfungsaufgaben ist nicht erlaubt.

5.2  Teilnehmerinnen oder Teilnehmer können bis 40 Tage nach Erhalt der Resultate einen Rekurs einreichen. Der Rekurs muss eine Begründung und einen Antrag enthalten. Er ist kostenlos.

Ein Rekurs ist möglich, wenn der Verdacht besteht, dass das Validie- rungsverfahren nicht korrekt gemäss dem Reglement durchgeführt wurde. Die Beurteilung der Expertinnen und Experten kann nicht in Frage gestellt werden. 

5.3  Die Geschäftsstelle fide entscheidet in erster Instanz über Rekurse. Wenn der Rekurs angenommen wird, kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Prüfung gratis wiederholen.

5.4  Gegen Entscheide der Geschäftsstelle fide kann man in zweiter Instanz bis 30 Tage nach dem Entscheid der Geschäftsstelle fide bei der Quali- tätskommission fide einen Rekurs einreichen. Der Rekurs muss eine Be- gründung und einen Antrag enthalten. Er ist kostenlos. Die Qualitäts- kommission fide entscheidet abschliessend.

6 Wiederholung des fide-Tests 

6.1  Man kann den fide-Test als Ganzes, oder den mündlichen Teil oder den schriftlichen Teil einzeln, beliebig oft wiederholen. Die Teilnahmegebühr muss man jedes Mal neu bezahlen.

6.2  Nach einer Wiederholung wird der Sprachenpass mit den erreichten Sprachniveaus neu ausgestellt.

7 Gültigkeit 

7.1  Das vorliegende Reglement für die Teilnahme am fide-Test ersetzt alle vorherigen Reglemente und tritt am 15. März 2021 in Kraft.

7.2  Änderungen des vorliegenden Reglements müssen von der Qualitäts- kommission fide beschlossen werden.